Presse

Prozess um Kindesmissbrauch eines Lehrers
Siebeneinhalb Jahre Gefängnis – so lautet das Urteil des Rottweiler Landgerichts für den 43-Jährigen Ex-Lehrer. Strafverteidigerin Jana Gieren hat dem Fall begleitet.

Prozess um Kindesmissbrauch auf den Philippinen
Am 17. April 2025 hat am Landgericht Ulm der Prozess gegen einen Mann aus dem Alb-Donau-Kreis wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern begonnen. Verteidigerin Jana Gieren steht dem Mann zur Seiten.

Tödliche Raserei: Ein Unfall, ein Urteil und die Frage nach Resozialisierung
Der 20. Januar 2024, er ändert das Leben von Menschen so, wie es einschneidender nicht sein kann. Knapp neun Monate später wird der junge Unfallfahrer vom Landgericht Baden-Baden verurteilt. Jana Gieren aus Karlsruhe hat den 20-Jährigen verteidigt.

Urteil nach tödlichem Unfall in Gaggenau: Jetzt muss der BGH entscheiden
Im Prozess um einen tödlichen Unfall in Gaggenau bei der Flucht vor der Polizei war der Angeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nun hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Fachartikel

Cyber Grooming – Strafrechtliche
Relevanz und Sanktionen
Cyber Grooming bezeichnet das gezielte Ansprechen Minderjähriger online. Lesen Sie, was strafbar ist und wie Sie sich rechtlich und präventiv schützen.

Verhaltenstipps bei Beschuldigung einer Straftat
Erfahren Sie, warum Schweigen und schnelle anwaltliche Beratung entscheidend sind, um Ihre Rechte zu wahren.

Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Erfahren Sie, wie ein Strafverfahren abläuft, von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung. Wichtige Infos zur Akteneinsicht und professionellen Verteidigung.

Vorzeitige Haftentlassung zum Halbstrafentermin
Anhörung zum Halbstrafentermin - was bedeutet das eigentlich?
Die vorzeitige Haftentlassung ist erstmalig zum sogenannten Halbstrafentermin möglich. Das bedeutet, dass nach der Hälfte der eigentlichen Haftzeit erstmalig geprüft werden kann, ob ein Verurteilter vorzeitig aus der Haft auf Bewährung entlassen werden kann. Dies gilt für erwachsene Verurteilte. Liegt eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht vor, so gilt der 7/12-Termin als erstmalige Prüfmöglichkeit zur vorzeitigen Haftentlassung. Zuständig ist hier immer das Landgericht in dessen Bezirk sich die JVA befindet, in welcher der Verurteilte derzeit inhaftiert ist. Nach Jugendstrafrecht ist der Jugendrichter am Amtsgericht zuständig.
Folgende Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen:
- Mindestverbüßungsdauer von 6 Monaten
- Freiheitsstrafe darf 2 Jahre nicht übersteigen
- bei längerer Haftdauer müssen besondere Umstände aus der Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und dessen Entwicklung im Strafvollzug vorliegen
- der Verurteilte muss einwilligen
- unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit muss die vorzeitige Haftentlassung verantwortet weden können
Hier ist es immer hilfreich sich anwaltlich zeitnah vertreten zu lassen, denn der Teufel steckt hier oft im Detail. Ein Anwalt, der auf Strafvollstreckungsrecht spezialisiert ist, kann helfen, die nötigen Voraussetzungen für die vorzeitige Haftentlassung zum Halbstrafentermin zu schaffen. Sollte der Halbstrafentermin nicht gehalten werden können, so ist übrigens auch ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zwischen der Halbstrafe und des 2/3-Termins möglich.
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