Meine Leistungen im Strafrecht
Strafverteidigung in Karlsruhe, Ulm und bundesweit
Jana Gieren
Kompetente Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens – von der Erstberatung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Meine Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und bietet Unterstützung in ausgewählten Bereichen des Familienrechts. Im Fokus steht die individuelle Beratung und Verteidigung von Privatpersonen. Ich bin überzeugt, dass qualitativ hochwertige Rechtsberatung nur möglich ist, wenn man sich auf eine spezifische Fachrichtung konzentriert.
Mit Besprechungsräumen in Karlsruhe und Ulm stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung. Ich vertrete Sie kompetent in allen Phasen des Strafverfahrens – unnachgiebig und zielorientiert.
Als engagierte Anwältin bin ich auch außerhalb der üblichen Bürozeiten für Sie erreichbar. In dringenden Fällen, wie etwa bei Festnahmen oder Durchsuchungen, stehe ich Ihnen auch nachts, an Feiertagen und am Wochenende zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen.
Ich bin verlässlich zur Stelle, wenn Sie meine Hilfe am dringendsten benötigen. Mit vollem Einsatz setze ich mich dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen. Mein Ansatz beruht auf aktuellem juristischen Fachwissen und dem nötigen Fingerspitzengefühl im Umgang mit Ihrem Fall.
Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie, die ich als unabhängige Interessenvertreterin für Sie durchsetze.
FAQ – Ihre Fragen zur Verteidigung
Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten. Wie verhalte ich mich?
Ohne Akteneinsicht machen wir niemals Angaben. Getreu dem Motto: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“
Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie übrigens nicht folgen. Erst wenn die Staatsanwaltschaft vorlädt, besteht eine Pflicht zum Erscheinen. Gerne sage ich den Termin bei der Polizei für Sie ab.
Sind Sie auch als Pflichtverteidigerin tätig?
Korrekt ist die Bezeichnung „notwendige Verteidigung“ (§ 140 StPO). Wird Ihnen ein Verbrechen (Mindeststrafe: 1 Jahr) vorgeworfen oder befinden Sie sich in Haft, liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Gerne kann ich mich dann beim Gericht für Sie als Pflichtverteidigerin beiordnen lassen. Dies ist einkommensunabhängig möglich. Je nach Aufwand des Einzelfalls müssen wir anschließend über eine einmalige Zuzahlung sprechen.
Was kostet mich Ihre Inanspruchnahme?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Je nach Fall arbeite ich nach den gesetzlichen RVG-Gebühren, mit Stundenhonorar oder Pauschalbeträgen. Sprechen Sie mich an – wir finden die passende Lösung für Sie.
Lehnen Sie auch Mandate ab?
Ja. Wenn Mandate nicht in mein Portfolio passen oder ich auf das jeweilige Rechtsgebiet nicht spezialisiert bin, lehne ich Mandate ab. Nur ein Anwalt, der auf das Gebiet Ihres Falls spezialisiert ist, kann Sie mit Fachwissen bestmöglich vertreten. Ich bin gut vernetzt und kann Sie gegebenenfalls an eine Kollegin oder einen Kollegen weiterleiten.

„Jeder Mensch hat Anspruch auf eine faire Verteidigung – unabhängig von Herkunft, Status oder Vorwürfen.“
Jana Gieren
Strafverteidigerin
Kooperationen
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Auch wenn ich Ihr Anliegen gegebenfalls nicht selbst betreuen kann, so kann ich Sie gerne an eine fähige Kollegin oder an einen fähigen Kollegen empfehlen. Ich bin fast in alle Rechtsgebiete hin gut vernetzt und kann Ihnen so -selbstverständlich kostenfrei - einen Rechtsbeistand vermitteln, der Ihr Anliegen adäquat betreuen kann.
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Gerne bin ich für Sie da.
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