Kosten einer Strafverteidigung
Engagierte und effektive Verteidigung muss Sie kein Vermögen kosten!
Transparenz vor der Beauftragung
Die Kosten einer Strafverteidigung hängen vom Tatvorwurf, dem Umfang der Ermittlungsakte, dem Verfahrensstadium und dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand ab. Deshalb lässt sich ein seriöses Honorar häufig erst nach einer ersten Einordnung des Falls festlegen. Vor der Mandatierung bespreche ich mit Ihnen transparent, welche Leistungen erforderlich sind, auf welcher Grundlage die Abrechnung erfolgt und ob ein Vorschuss zu leisten ist. So wissen Sie, mit welchen Kosten Sie für Ihre Strafverteidigung rechnen können.
Kostenloses telefonisches Vorgespräch
In einem kurzen kostenlosen Telefonat klären wir Ihr Anliegen, die Dringlichkeit und die nächsten Schritte sowie die Frage, ob eine Mandatsübernahme möglich ist. Das Vorgespräch dient der ersten Kontaktaufnahme und ersetzt keine ausführliche rechtliche Beratung. Sollte eine weitergehende rechtliche Prüfung oder Beratung erforderlich sein, informiere ich Sie vorab über die damit verbundenen Kosten.
Erstberatung
Wenn Sie eine ausführliche rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens wünschen, können Sie eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür betragen 190,00 € netto zuzüglich Umsatzsteuer. Kommt anschließend ein Mandat zustande, wird besprochen, ob und in welchem Umfang die Gebühr angerechnet wird.
Mögliche Abrechnungsmodelle
Je nach Art, Umfang und Verfahrensstand kann die Strafverteidigung nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), auf Grundlage eines Stundenhonorars oder über ein individuell vereinbartes Pauschalhonorar abgerechnet werden. Bei umfangreichen oder schwer planbaren Verfahren kann eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand sinnvoll sein. Ist der Leistungsumfang hinreichend absehbar, kann für bestimmte Tätigkeiten oder Verfahrensabschnitte ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Welche Abrechnungsform für Ihr Verfahren in Betracht kommt, bespreche ich mit Ihnen vor der Mandatierung.
Vorschuss
Je nach Art und Umfang des Mandats kann vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit ein angemessener Vorschuss vereinbart werden. Ob ein Vorschuss erforderlich ist und in welcher Höhe dieser anfällt, bespreche ich mit Ihnen vor der Mandatierung. Auf diese Weise besteht von Beginn an Klarheit über die finanzielle Grundlage der Verteidigung.
Pflichtverteidigung
Eine Pflichtverteidigung ist nicht automatisch eine kostenlose Strafverteidigung und hängt grundsätzlich auch nicht allein vom Einkommen der beschuldigten Person ab. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vorliegen. Ob in Ihrem Verfahren eine Pflichtverteidigung in Betracht kommt, eine Übernahme des Mandats möglich ist und ob eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung erforderlich ist, wird im Einzelfall besprochen.
Rechtsschutzversicherung
Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Strafverteidigung übernimmt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag und vom konkreten Tatvorwurf ab. Insbesondere bei dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Straftat kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung kann im konkreten Fall geprüft werden. Unabhängig von einer Deckungszusage bleiben Sie Vertragspartner und Kostenschuldner der Kanzlei, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Sie benötigen strafrechtliche Unterstützung?
Schildern Sie kurz und vertraulich, was passiert ist. Ich prüfe, ob ich die richtige Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen bin, und melde mich so schnell wie möglich zurück.
