Die Kosten effektiver Strafverteidigung

Engagierte und effektive Verteidigung muss Sie kein Vermögen kosten!

Mein Honorar

Eine wichtige Frage für Mandanten sind natürlich die Kosten, die auf sie zukommen, wenn sie mich mandatieren. 
Die konkrete Höhe der Kosten bemisst sich am jeweiligen Einzelfall. So spielt es beispielsweise eine Rolle, ob ein Verfahren besonders umfangreich ist. Dies ist in der Regel bei mehrtägigen landgerichtlichen Verfahren der Fall. 

 

Volle Kostentransparenz

In der Regel treffe ich mit meinen Mandanten eine Honorarvereinbarung, die den tatsächlichen zeitlichen Aufwand meiner Arbeit berücksichtigt. In geeigneten Fällen bieten ich meinen Mandanten auf Wunsch auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars an. Dies bietet Ihnen die größtmögliche Transparenz und Kostensicherheit. Wenn der Fall es zulässig, rechne ich auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Erkundigen Sie sich gerne bei mir, mit welchen Rechtsanwaltskosten Sie voraussichtlich in Ihrem konkreten Fall zu rechnen haben. 

 

Pflichtverteidigung

In geeigneten Fällen übernehme ich auch Pflichtverteidigungen. Das bedeutet, dass ich gegenüber der Staatskasse abrechne und Sie zunächst nichts bezahlen müssen. Im Falle einer etwaigen Verurteilung bekommen Sie am Ende des Verfahrens eine Rechnung der Staatskasse. Hier behalte ich mir je nach Aufwand des Falls eine Zuzahlung vor.

 

Erstberatung

Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie mich mandatieren wollen, dann dürfen Sie auch gerne zunächst eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür betragen EUR 190,00 netto. Sollte ein Mandat zustande kommen, werden die Kosten der Erstberatung selbstverständlich angerechnet.

 

Rechtsschutzversicherung

Bitte beachten Sie, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit einem Strafverfahren stehen, in ihren Versicherungsbedingungen ausgeschlossen haben. Nur in Ausnahmefällen rechne ich mit Rechtsschutzversicherungen direkt ab. Sie bleiben zunächst mein Kostenschuldner und können meine Rechnung sodann bei Ihrer Versicherung einreichen. Sprechen Sie mich gerne an - wir werden eine passende Lösung finden.

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