"Erste Hilfe" für Beschuldigte

"Die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung
werden bereits sehr früh gestellt. Es ist daher wichtig, möglichst frühzeitig einen Anwalt zu beauftragen. Nur so können alle Chancen optimal genutzt werden. In vielen Fällen ist es möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und eine Hauptverhandlung zu verhindern. Lässt sich eine Gerichtsverhandlung nicht vermeiden, ist eine perfekte Vorbereitung und gute Strategie umso wichtiger. Ich helfe Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Mir ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleite Sie bestmöglich durch diese Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für Sie, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch."
Jana Gieren
Rechtsanwältin & Strafverteidigerin
Oberstes Gebot ist: Schweigen Sie!
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, ist es entscheidend, klug und besonnen zu handeln. Das Wichtigste in solch einer Situation ist, Ruhe zu bewahren und überlegt vorzugehen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Verhaltenstipps im Fall einer Beschuldigung einer Straftat besonders wichtig sind und warum es sich empfiehlt, sofort einen Strafverteidiger einzuschalten.
1. Schweigen ist Ihr oberstes Gebot!
Der erste und wichtigste Tipp, wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden: Schweigen Sie! Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern, und sollten davon unbedingt Gebrauch machen, bis Sie rechtlichen Beistand erhalten haben. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. In Stresssituationen neigen viele dazu, sich zu rechtfertigen oder unüberlegt Antworten zu geben. Dabei können schnell Missverständnisse entstehen, die Ihnen später zum Nachteil gereichen könnten.
2. Ruhe bewahren
In einer solchen Situation ist es leicht, in Panik zu geraten. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht von der Situation überwältigen. Dies gilt sowohl bei einem Polizeieinsatz als auch bei einer Vorladung oder einem Verhör. Eine besonnene Haltung kann Ihnen helfen, keine überstürzten Entscheidungen zu treffen und Fehler zu vermeiden, die später nur schwer wieder gutzumachen sind.
3. Nichts unterschreiben
Ein weiterer essentieller Punkt: Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen haben. Oftmals werden Beschuldigten Dokumente oder Erklärungen vorgelegt, die sie unterzeichnen sollen. Diese können jedoch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ohne juristische Beratung können Sie den Inhalt dieser Dokumente möglicherweise nicht richtig einschätzen. Durch eine Unterschrift könnten Sie sich unwissentlich selbst belasten oder Ihre rechtliche Position verschlechtern.
4. Sofort Strafverteidiger kontaktieren
Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu einem Strafverteidiger auf. Die meisten Probleme im Strafrecht entstehen, wenn Betroffene nicht frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann für Sie Akteneinsicht beantragen und Sie professionell beraten, bevor Sie sich zur Sache äußern. Dies ist besonders wichtig, da eine unüberlegte Aussage oft schwerwiegende und irreversible Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Warum Sie einen Anwalt für Strafrecht benötigen
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen die Unterstützung eines Strafverteidigers unerlässlich ist. Dazu gehören:
- Polizeiliche Ermittlungen: Sobald Ermittlungen gegen Sie geführt werden, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, um Ihre Rechte zu wahren.
- Vorladung und Vernehmung: Bei einer Vorladung zur Polizei sollten Sie keine Aussage machen, bevor Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben.
- Anklage und Strafverfahren: Bei einer Anklage kann der Anwalt eine Verteidigungsstrategie entwickeln und Sie vor Gericht vertreten.
- Rechtsmittel: Wenn Sie gegen ein Urteil vorgehen möchten, kann Ihr Strafverteidiger die richtigen Schritte für Sie einleiten.
Wichtiger Hinweis: Keine Aussagen ohne Anwalt
Bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben, machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf. Es ist oft schwer abzuschätzen, welche Aussagen möglicherweise zu Ihrem Nachteil verwendet werden könnten. Ein Strafverteidiger hilft Ihnen dabei, eine passende Strategie zu entwickeln und Ihre Rechte zu schützen.
Fazit: Erst handeln, dann reden
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, ist der wichtigste Rat: Schweigen Sie und lassen Sie sich von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten. Dies schützt Sie vor unüberlegten Aussagen und hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. In jeder Phase des Strafverfahrens – von den ersten Ermittlungen bis hin zum Gerichtsverfahren – steht Ihnen ein Anwalt zur Seite und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

„In Strafverfahren ist Schweigen oft die klügste Form der Verteidigung. Ein unbedachtes Wort kann mehr Schaden anrichten als jede Anklage. Deshalb: Erst anwaltlichen Rat einholen – dann handeln.“
Jana Gieren
Rechtsanwältin & Strafverteidigerin
FAQ – Verhalten bei Beschuldigung einer Straftat
1. Was sollte ich als Erstes tun, wenn ich einer Straftat beschuldigt werde?
Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Aussagen – weder gegenüber der Polizei noch anderen Personen. Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger, bevor Sie irgendetwas unternehmen.
2. Darf ich die Aussage verweigern?
Ja. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, zu schweigen (§ 136 StPO). Dieses Schweigerecht ist eines Ihrer wichtigsten Schutzrechte und sollte unbedingt wahrgenommen werden.
3. Was passiert, wenn ich trotzdem etwas sage?
Unüberlegte Aussagen können Ihnen später zum Nachteil gereichen. Selbst scheinbar harmlose Erklärungen können von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gegen Sie verwendet werden.
4. Soll ich Dokumente unterschreiben, die mir die Polizei vorlegt?
Nein. Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Dokumente können rechtliche Folgen haben, die Sie ohne juristischen Rat nicht überblicken können.
5. Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?
Sofort. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, Sie über Ihre Rechte informieren und eine Strategie entwickeln – bevor Sie Fehler machen, die schwer rückgängig zu machen sind.
6. Was macht der Strafverteidiger für mich?
Er prüft die Beweise, kommuniziert mit den Ermittlungsbehörden, schützt Ihre Rechte und vertritt Sie im gesamten Verfahren – von der Vorladung bis zur Hauptverhandlung.
7. Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Nein, Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Erst bei einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vorladung gilt eine Pflicht zum Erscheinen – aber auch dann gilt: keine Aussage ohne Anwalt.
8. Was kann passieren, wenn ich ohne Anwalt zur Vernehmung gehe?
Sie riskieren, sich unbeabsichtigt selbst zu belasten oder wichtige Verteidigungschancen zu verlieren. Ein Strafverteidiger kann verhindern, dass Sie Aussagen machen, die später gegen Sie verwendet werden.
9. Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. Viele Anwälte bieten ein erstes Beratungsgespräch zu einem festen oder moderaten Preis an. Langfristig spart rechtzeitige anwaltliche Hilfe häufig mehr, als sie kostet – vor allem, wenn dadurch ein Strafverfahren abgewendet werden kann.
10. Was ist der wichtigste Rat in einer solchen Situation?
Schweigen, nichts unterschreiben und sofort rechtlichen Beistand hinzuziehen.
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