Cyber Grooming – Strafrechtliche Relevanz und Sanktionen

Cyber Grooming bezeichnet das gezielte Ansprechen, Anwerben oder Aufbauen eines pädagogisch sensiblen Verhältnisses zu minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen durch digitale Kommunikation mit dem Ziel sexueller Übergriffe. Täter nutzen moderne Kommunikationswege wie Messenger, soziale Netzwerke, Online-Spiele oder Dating-Apps, um Vertrauen zu gewinnen, Grenzen auszuloten und schließlich Missbrauch zu planen oder vorzubereiten.

Rechtliche Einordnung

Digitale Kontaktaufnahme mit Minderjährigen zu sexuellen Zwecken: In vielen Rechtsordnungen ist dies bereits strafbar, unabhängig davon, ob es zu einem sexuellen Kontakt kommt oder nicht. Auch wenn es nicht zum konkreten Missbrauch kommt, kann der Versuch, das Grooming in eine Straftat umzusetzen, strafbar sein. Das Gesetz schützt Minderjährige vor ausbeuterischen oder sexuellen Handlungen im Netz; auch ernsthafte Bedrohungen, Erpressungen oder das Anwerben zu sexuellen Handlungen fallen darunter. Je nach Verhalten können zusätzlich Straftaten wie Belästigung, Nachstellung (Stalking) oder das Ausspähen von Kommunikation relevant sein.

Typische Straftatbestände 

  • Sexueller Missbrauch von Minderjährigen 
  • Herbeiführen der sexuellen Handlung Minderjähriger
  • Sexueller Kontakt zu Minderjährigen über das Internet
  • Sexueller Missbrauch durch Erpressung, Drohung oder Ausnutzung von Abhängigkeiten
  • Vorbereitung oder Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
  • Verbreitung, Beschaffung oder Speicherung kinderpornografischer Inhalte

Gefahren und Prävention

  • Digitale Sicherheitsmaßnahmen: Kinderschutzsoftware, strenge Privatsphäre-Einstellungen, regelmäßige Aufklärung über sichere Online-Kommunikation.
  • Bewusstsein schärfen: Eltern, Lehrer und Jugendliche sollten wissen, wie Grooming abläuft, welche roten Flaggen es gibt und wie man verdächtige Kontakte meldet.
  • Meldewege: Bei Verdacht sofort zuständige Behörde, Jugendschutzkontaktstellen oder Plattformen informieren.

Was wir anbieten

  • Rechtsberatung zu Cyber Grooming und strafrechtlichen Folgen
  • Prüfung von Verdachtsfällen, Beweissicherung und Mandantenschutz
  • Prozessbegleitung, Strafverteidigung und Verteidigungsstrategien
  • Präventionsberatung für Schulen, Vereine und Familien
  • Unterstützung bei Aufklärungs- und Aufbewahrungsanforderungen von Beweismitteln

Möchten Sie eine unverbindliche Erstberatung? Wir klären Ihre Optionen, erläutern den konkreten Rechtsweg und helfen Ihnen, Ihre Rechte effektiv zu wahren.

Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. 

„Cyber Grooming ist ein sensibler und hochkomplexer Bereich des Strafrechts. Hier zählt vor allem eines: Besonnenheit, professionelle Verteidigung und der Schutz der Rechte – gleich auf welcher Seite man steht.“

Jana Gieren
Strafverteidigerin

FAQ – Cyber Grooming: Rechtliche Einordnung, Risiken und Schutzmaßnahmen

1. Was genau versteht man unter Cyber Grooming?
Cyber Grooming bezeichnet das gezielte Ansprechen von Minderjährigen über digitale Kanäle, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und sexuelle Handlungen vorzubereiten oder anzubahnen. Täter nutzen hierzu häufig Messenger, soziale Netzwerke, Online-Spiele oder Chat-Apps.

2. Ist Cyber Grooming strafbar, auch wenn es nicht zu einem körperlichen Übergriff kommt?
Ja. Bereits der Versuch oder die gezielte Kontaktaufnahme zu sexuellen Zwecken kann strafbar sein (§ 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB). Es ist also nicht erforderlich, dass es tatsächlich zu einem Missbrauch kommt.

3. Welche Straftatbestände können beim Cyber Grooming erfüllt sein?
Je nach Verhalten kommen mehrere Straftatbestände in Betracht, darunter:

Sexueller Missbrauch von Minderjährigen (§ 176 StGB)

Vorbereitung sexueller Handlungen (§ 176a StGB)

Besitz, Verbreitung oder Beschaffung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB)

Bedrohung, Erpressung oder Nachstellung (§§ 241, 253, 238 StGB)

4. Wie erkennen Eltern oder Lehrer Anzeichen von Cyber Grooming?
Typische Warnsignale sind: übermäßige Online-Zeit, Geheimhaltung über Kontakte, plötzliche Stimmungsschwankungen oder der Versuch, heimlich mit Fremden zu chatten. Täter geben sich oft als Gleichaltrige aus und bauen gezielt Vertrauen auf.

5. Was sollen Betroffene oder Eltern bei einem Verdacht tun?
Sichern Sie Beweise (z. B. Chatverläufe, Screenshots) und informieren Sie sofort die Polizei oder die zuständige Meldestelle (z. B. jugendschutz.net, polizei.de). Löschen Sie keine Nachrichten – sie können als Beweismittel dienen.

6. Können sich auch unschuldig Verdächtigte wegen Cyber Grooming strafbar machen?
Ja, leider kann bereits ein falscher Verdacht schwerwiegende Folgen haben. Deshalb ist es entscheidend, sofort einen Strafverteidiger einzuschalten, der die Kommunikation und Beweise prüft und rechtlich bewertet.

7. Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es im Strafverfahren wegen Cyber Grooming?
Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen, unzulässige Ermittlungsmaßnahmen rügen und im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Eine sachkundige Verteidigung ist besonders wichtig, da solche Verfahren emotional stark belastend sind.

8. Wie kann man Cyber Grooming vorbeugen?

  • Kinder und Jugendliche über Risiken aufklären
  • Datenschutz- und Privatsphäre-Einstellungen prüfen
  • Keine persönlichen Daten oder Bilder an Fremde senden
  • Vertrauensvolle Gespräche über Online-Kontakte führen
  • Verdächtige Aktivitäten sofort melden

9. Können Schulen oder Vereine rechtlich beraten werden?
Ja. Kanzleien mit Spezialisierung im IT- und Strafrecht bieten Präventions- und Aufklärungsberatung für Bildungseinrichtungen, Vereine und Familien an – etwa Schulungen zum sicheren Umgang im Netz.

10. Warum ist anwaltliche Unterstützung wichtig – auch für Beschuldigte?
Cyber-Grooming-Verfahren sind technisch und juristisch komplex. Ein Strafverteidiger sorgt für faire Ermittlungsbedingungen, schützt vor Vorverurteilungen und wahrt die Rechte des Beschuldigten oder der Betroffenen.

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