Vorzeitige Haftentlassung

Ihre Rechte und Chancen

Die Möglichkeit, eine Haftstrafe vorzeitig zu beenden, ist für viele Inhaftierte und ihre Angehörigen ein berechtigter Hoffnungsschimmer. 

 

Was bedeutet vorzeitige Haftentlassung?

Die vorzeitige Haftentlassung ermöglicht es, eine Freiheitsstrafe vor Ablauf der verhängten Strafe auf Bewährung auszusetzen. Das bedeutet: Sie dürfen unter bestimmten Auflagen in Freiheit leben, müssen sich aber bewähren. Die Strafe bleibt im Hintergrund bestehen, und Verstöße gegen die Auflagen können dazu führen, dass der Rest der Haftzeit erneut abgesessen werden muss.

 

Wann ist eine vorzeitige Haftentlassung möglich?

Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 57 und 57a StGB.

 

Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt:

Die ist eine Ausnahme und nur möglich, wenn:

- Sie zum ersten mal inhaftiert sind,
- die Strafe längestens zwei Jahre beträgt und
- besondere Umstände vorliegen, die Ihre vorzeitige Haftentlassung rechtfertigen. 

Auch bei einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren ist eine vorzeitige Haftentlassung zum Halbstrafenzeitpunkt unter Umständen noch möglich. Sprechen Sie mich hierfür gerne an. 

 

Entlassung zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt:

Die ist die Regel bei längeren Haftstrafen. Voraussetzung ist, dass

- mindestens Zwei-Drittel der Strafe verbüßt sind,
- das Vollzugsverhalten positiv war und
- eine positive Kriminalprognose vorliegt.

 

Nach Antragstellung ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichtsbezirks zuständig, in dem sich die Jusitzvollzugsanstalt befindet, in der sich der Verurteilte aufhält. Staatsanwaltschaft und Justizvollzugsanstalt bekommen Gelegenheit zur Stellungnahme. Eventuell gibt es auch ein kriminalprognostisches Gutachten. Dies liegt vor allem an der Höhe der Haftstrafe und am Deliktstypes, weswegen Sie verurteilt wurden. 

Wenn das Gericht die Entlassung bewilligt, werden Ihnen Auflagen erteilt. Diese können regelmäßige Treffen mit einem Bewährungshelfer, Meldepflichten oder Teilnahme an bestimmten Programmen umfassen.

 

Welche Chancen haben Sie auf eine vorzeitige Haftentlassung?

Ihre Chancen hängen maßgeblich von Ihrem Verhalten während der Haft und Ihrer Vorbereitung auf das Leben in Freiheit ab. Folgende Faktoren können Ihre Erfolgsaussichten verbessern:

- Gutes Verhalten: Vermeiden Sie Disziplinarverstöße und zeigen Sie Engagement, z. B. durch Arbeit oder Fortbildung innerhalb der JVA
- Resozialisierung: Nehmen Sie an Resozialisierungsprogrammen teil, wie Anti-Gewalt-Trainings oder Therapieangeboten
- Zukunftsperspektiven: Planen Sie Ihre Zeit nach der Haft. Ein fester Wohnsitz und ein Arbeitsplatz sind wichtige Argumente für Ihre Entlassung
- Unterstützung: Angehörige oder Unterstützungsnetzwerke können Ihre Wiedereingliederung erleichtern und Ihre Chancen erhöhen.

Risiken: Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, bleibt die restliche Haftstrafe bestehen. Eine erneute Antragstellung ist nach einer bestimmten Frist möglich. Um Ablehnungen zu vermeiden, sollten Sie den Antrag sorgfältig vorbereiten.


 

Warum anwaltliche Unterstützung hier wichtig ist

Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt kann Sie bei der Antragstellung unterstützen, Ihre Chancen realistisch einschätzen und Sie auf mögliche Einwände der Justizvollzugsanstalt oder des Gerichts vorbereiten. Er hilft auch bei der Einsichtnahme in Ihre Haftakte, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen berücksichtigt werden


 

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