Ein Bewährungswiderruf ist noch nicht zwingend das Ende!

Rechtsmittel und Erfolgsaussichten bei Verstößen in der Bewährungszeit

Nach der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, bleibt Freiheit zunächst erhalten. Gleichwohl muss der Verurteilte die ihm erteilten Auflagen und Weisungen erfüllen, die ihm Bewährungsbeschluss durch das Gericht festgelegt wurden.  Entsprechende Nachweise sind dem Gericht vorzulegen. Wer gegen Auflagen oder Weisungen grob und beharrlich verstößt, muss mit einem Bewährungswiderruf rechnen. Ein Widerruf ist unter Umständen auch dann zu befürchten, wenn der Verurteilte in der Bewährungszeit eine neue Straftat begangen hat. Die Prognose, dass die Begehung weiterer Straftaten nicht zu erwarten ist, hat sich in diesen Fällen dann häufig nicht bewahrheitet.

 

Die Folgen eines Bewährungswiderrufs

Wird die Bewährung nach Anhörung widerrufen, ergeht ein sogenannter Widerrufsbeschluss. Darin wird dem Verurteilten mitgeteilt, dass die Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann und die Aussetzung der Vollstreckung daher zu widerrufen ist. Wer den Widerrufsbeschluss zugestellt bekommt und nicht dagegen vorgeht, erhält wenige Wochen später die Ladung zum Haftantritt. 

 

Sofortige Beschwerde gegen den Widerrufsbeschluss

Wer einen Beschluss über den Bewährungswiderruf erhält, sollte schnellstmöglich den Rat eines Rechtsanwalts im Strafrecht suchen. Schnelligkeit ist hier das oberste Gebot. Der Beschluss kann mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Zu berücksichtigen ist aber die kurze Frist von nur einer Woche nach der Zustellung des Beschlusses. Wer diese Frist verpasst, kann zwar noch auf eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hoffen. Allerdings ist die Wiedereinsetzung nur unter besonderen Umständen zu erreichen.

 

Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde

Mit der Begründung der sofortigen Beschwerde trage ich für Sie vor, warum der Bewährungswiderruf zu Unrecht erfolgt ist. Hier ist eine Vielzahl von Gründen denkbar. Möglicherweise irrt das Gericht über den Umfang und die Ausgestaltung der Auflagen und Weisungen. Außerdem ist denkbar, dass auch im Falle eines Verstoßes gegen Auflagen und Weisungen noch von einem Widerruf abgesehen wird, weil aus anderen Gründen davon auszugehen ist, dass weitere Straftaten nicht zu erwarten sind. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kann auch die Bewährungszeit verlängert werden. Selbst wenn in der Bewährungszeit neue Straftaten begangen worden sind, ist ein Widerruf nicht zwingend. Vielmehr kommt es auf die konkreten Umstände der neuen Straftat an. Der Bewährungswiderruf ist ultima ratio wenn mildere Mittel nicht in Betracht kommen.

Im Ergebnis empfehle ich Ihnen in jedem Fall die anwaltliche Überprüfung des Widerrufsbeschlusses.

Bewährungswiderruf

Wichtig ist, dass Sie schnell reagieren und sich durch einen fachkundigen Anwalt in der Strafvollstreckung beraten. 

Gegen den Widerrufsbeschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist dafür ist allerdings kurz und beträgt nur eine Woche nach Zustellung des Beschlusses. Wer die Frist verpasst, kann noch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

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