Vergewaltigung
Aussage-gegen-Aussage-Konstellation
Sexualstrafverfahren basieren häufig auf Situationen, in denen sich lediglich die Aussage der mutmaßlich Geschädigten und die Einlassung oder das Schweigen des Beschuldigten gegenüberstehen. Weitere direkte Beweismittel liegen oft nicht vor.
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme führt eine solche Beweislage keinesfalls automatisch zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Auch bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kann es zu einer Anklage und letztlich zu einer Verurteilung kommenDer Grundsatz in dubio pro reo verlangt lediglich, dass am Ende des Verfahrens keine Zweifel an der Schuld verbleiben dürfen. Ob diese Zweifel bestehen, entscheidet das Gericht anhand einer umfassenden Beweiswürdigung. Eine einzige, überzeugende Zeugenaussage kann hierfür ausreichen.
Im Sexualstrafrecht kommt es daher durchaus häufig vor, dass es trotz Aussage-gegen-Aussage zur Anklage und später zu einem Schuldspruch kommt.
Gerichte orientieren sich dabei insbesondere an folgenden Faktoren:
- der Gesamtschau aller verfügbaren Informationen
- der Aussagequalität (Detailtiefe, Konsistenz, innere Stimmigkeit)
- dem Ausschluss alternativer Erklärungsmöglichkeiten
- einer kritischen Prüfung vorhandener Indizien
Auch nach einer erstinstanzlichen Verurteilung bestehen regelmäßig Verteidigungsoptionen – insbesondere dann, wenn das Urteil argumentative oder methodische Schwächen aufweist.
Wie sollten sich Beschuldigte verhalten?
Ihr Verhalten unmittelbar nach Kenntnis der Vorwürfe hat großen Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens. Beachten Sie daher unbedingt folgende Punkte:
1. Schweigen Sie konsequent
Eine vorschnelle Aussage – auch wenn sie gut gemeint ist – verschlechtert Ihre Ausgangsposition fast immer erheblich. Geben Sie weder mündlich noch schriftlich Erklärungen ab.
2. Beauftragen Sie sofort einen Experten für Sexualstrafrecht
Ein spezialisierter Anwalt kann frühzeitig Einfluss auf das Ermittlungsverfahren nehmen und entscheidende Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung stellen.
3. Sichern Sie relevante Beweismittel
Chats, Fotos und sonstige Dokumente können wertvolle Hinweise auf die Beziehung zum mutmaßlichen Opfer oder den Kontext einzelner Situationen geben. Übergeben Sie solche Informationen ausschließlich Ihrem Verteidiger.
4. Kein Kontakt zur anzeigenden Person
Ein Rückzug der Anzeige ist rechtlich nicht möglich. Jeder Kontaktversuch kann Ihnen als Einflussnahme oder Druckausübung ausgelegt werden und das Verfahren erheblich erschweren.

Wichtigster Grundsatz:
Geben Sie gegenüber der Polizei keinerlei Erklärung ab und kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen spezialisierten Strafverteidiger im Sexualstrafrecht.
