Grundlagen der Verteidigung

Strafverteidigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

Der Vorwurf sexuellen Missbrauchs zählt zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen des Sexualstrafrechts. Er ist nicht nur mit dem Risiko empfindlicher Freiheitsstrafen verbunden, sondern führt häufig auch zu weitreichenden sozialen und beruflichen Folgen für die Betroffenen. Häufig bereits lange vor Abschluss des Strafverfahrens. 

Ich bin spezialisiert auf die Verteidigung von Ermittlungs- und Strafverfahren im Bereich des sexuellen Missbrauchs.

Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ist nicht nur strafrechtlich sensibel, sondern oft auch emotional stark aufgeladen. Umso wichtiger ist eine besonnene und frühzeitige Verteidigung durch eine erfahrene Strafverteidigerin.

In vielen Fällen steht Aussage gegen Aussage. Hier sind vor allem folgende Verteidigungsansätze entscheidend:

  • Prüfung der Aussagequalität:
    Die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage ist in nahezu allen Fällen von zentraler Bedeutung. Dabei sind sowohl inhaltliche Kriterien als auch die Aussagekonstanz zu bewerten.
     
  • Antrag auf aussagepsychologisches Gutachten:
    Besonders bei Aussagen von Kindern oder Jugendlichen ist zu prüfen, ob ein Glaubwürdigkeitsgutachten erforderlich ist. Dieses kann durch die Verteidigung angeregt oder beantragt werden.
     
  • Analyse der Beziehungsdynamik und sozialer Kontexte:
    Gerade bei innerfamiliären Vorwürfen ist zu hinterfragen, ob möglicherweise Falschbelastungen oder Suggestionen eine Rolle spielen.
     
  • Abgrenzung zum straflosen Verhalten:
    Bei Jugendlichen ist zudem zu prüfen, ob tatsächlich ein strafbarer Missbrauch vorliegt – oder ob  es sich um einvernehmliche sexuelle Kontakte außerhalb des Tatbestandsbereichs handelt.

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