Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung bei Besitz, Erwerb und Verbreitung von Kinderpornographie. 

Als spezialisierte Kanzlei für Sexualstrafrecht kann ich Ihnen meine Verteidigung bundesweit anbieten.

Bei dem Vorwurf des Erwebs, Besitzes oder Verbreiten von kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b StGB ist es unerlässtlich mit einem Strafverteidiger mit Erfahrung in diesem Bereich zusammenzuarbeiten. Als spezialisierte Strafverteidigerin im Sexualstrafrecht arbeite ich auf eine möglichst schnelle und diskrete Beendigung des Verfahrens hin, um unnötige Belastung und Rufschädigung zu vermeiden. Dabei sollten Beschuldigte gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft unbedingt schweigen!

Mit ist bewusst, dass ein Ermittlungs- oder gar Strafverfahren wegen kinderpornographischen Vorwürfen für die Betroffenen oft mit einem großen Schamgefühl behaftet und mit gesellschaftlicher Stigmatisierung verbunden. Umso wichtiger ist eine frühe anwaltliche Beratung und eine ordnungsgemäße Verteidigung.

Ein erfahrene Anwältin in sensbilen Föllen garantiere ich Ihnen: Absolute Diskretion sowie das Wissen um die Besonderheiten in Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB. 

Die meisten Verfahren werden durch digitale Hinweise und automatisierte Systeme ins Rollen gebracht.

In vielen Fällen spielt hier "NCMEC", das "National Center for Missing and Exploited Children“ in den USA, eine entscheidende Rolle. Eine Vielzahl von Verfahren im Bereich Kinderpornografie beruhen auf den Ergebnissen von NCMEC. 

Gegenüber der Staatsanwaltschaft zeige ich Ihre Verteidigung an, beantrage Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und werde, sobald ich die Akte erhalten habe, mich schriftlich für  Sie zur Sache einlassen. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehme ich Stellung zu sämtlichen  tatsächlichen  und rechtlichen Fragen und trage Umstände vor, die sich aus Ihren Lebensumständen ergeben. Dadurch schaffe ich eine gute Grundlage, dass das Verfahren nicht in einer Gerichtsverhandlung verhandelt werden muss und die Staatsanwaltschaft alle günstigen Aspekte berücksichtigt.

Ziel meiner Verteidigung ist zunächst die außergerichtliche Klärung der Tatvorwürfe und die Vermeidung eines Eintrages in Ihr Führungszeugnis. Zudem bin ich stets bedacht eine möglichst niedrige Strafe für Sie zu erwirken, was mir in einer Vielzahl von Fällen aufgrund meiner Erfahrung in diesem Bereich und Verteidigungsstrategie gut gelingt. Ist eine Einstellung nicht erreichbar, kann das Verfahren auch über einen Strafbefehl beendet werden – also im schriftlichen Verfahren, ohne Zuschauer und ohne öffentliche Verhandlung.

Voraussetzung ist, dass das zu erwartende Strafmaß bei höchstens einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung liegt. Bei reinem Besitz mit überschaubarem Umfang ist dies oft möglich.

Wer bereits eine laufende Therapie oder Beratung nachweisen kann und sich glaubhaft von dem Verhalten distanziert, erhöht die Chance auf eine diskrete Verfahrensbeendigung erheblich. Proftieren Sie hier auch von meinen Kooperationspartnern, die auch aus Psychologen bestehen und Ihnen bei entsprechender Indikation umgehend einen Beratungstermin anbieten können. Dies wirkt sich positiv auf Ihr Verfahren aus. 

Fazit: Frühzeitige Verteidigung bei Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte ist entscheidend

Ein Vorwurf nach § 184b StGB sollte niemals auf die leichte Schulter genommen werden – gleichzeitig ist nicht jeder Verdacht gerechtfertigt oder führt zwangsläufig zur Anklage. Oft bestehen rechtliche Zweifel am Besitz. Genau hier setzt die anwaltliche Verteidigung an.

Kontaktieren Sie mich, wenn Ihnen der Besitz oder auch der Erwerb oder das Verbreiten von kinderpornographischen Inhalten vorgeworfen wird. Ich berate Sie vertraulich und verteidige Sie mit Nachdruck – von der ersten Vernehmung bis zur Verfahrensbeendigung.

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