Geschädigtenvertretung & Nebenklage

Jana Gieren – Ihre Rechtsanwältin & Strafverteidigerin

Professionelle Geschädigtenvertretung & Nebenklage

Geschädigte einer Straftat können sich unter bestimmten Voraussetzungen mit einer sogenannten Nebenklage dem Strafverfahren anschließen. Der Nebenkläger hat sodann im Strafverfahren eigene gestärkte Antrags- und Beteiligungsrechte, wie z.B. die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen und das Fragerecht in der Hauptverhandlung gegenüber Zeugen auszuüben. Auch sind Angehörige von Geschädigten in bestimmten Fällen zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt. 

Die Nebenklage ist insbesondere bei schwerwiegenden Gewaltdelikten und im Sexualstrafrecht möglich. Je nach Tatvorwurf ist auch hier eine Beiordnung als Nebenklagevertreter unter Umständen möglich. Dann bezahlt die Kosten meiner Inanspruchnahme die Staatskasse. Profitieren Sie von meiner Erfahrung als Strafverteidigerin, die mit der „andere Seite“ bestens vertraut ist. 

Ich unterstütze Sie bei der Erstattung einer Strafanzeige bis zum Urteilsspruch. Falls bereits ein Ermittlungsverfahren läuft, kann ich für Sie Akteneinsicht beantragen. 

Zudem kann der Nebenkläger Rechtsmittel gegen einen unterbliebenen Schuldspruch einlegen. Ebenfalls kann man mit dem sogenannten Adhäsionsverfahren oftmals auch direkt im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld durchsetzen.

Als Nebenkläger können Sie sich jederzeit von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vertreten lassen. Die Anschlusserklärung ist in jeder Lage des Verfahrens möglich. Auch noch im Rechtsmittelverfahren. 

 

Neben der Strafverteidigung stellt die Vertretung von Geschädigten ebenfalls mein Tätigkeitsfeld dar. 
Gemeinsam gehen wir jeden Schritt des Verfahrens - von der Anzeigenerstattung bis zum Abschluss des Prozesses.

Meine Leistungen in der 
Geschädigtenvertretung & Nebenklage

Strafverteidiger Sexualstrafrecht persönliche Beratung

Nebenklage

Die Nebenklage im deutschen Strafprozessrecht ist ein wertvolles Instrument, das es Opfern bestimmter Straftaten ermöglicht, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen und ihre Interessen zu vertreten. Sie stellt sicher, dass Betroffene mehr Einfluss auf das Verfahren und dessen Verlauf haben und ermöglicht es ihnen, ihre Interessen gezielt zu vertreten. Nebenkläger haben in einem Strafprozess spezielle Rechte, die ihnen helfen, aktiv am Prozess mitzuwirken, anstatt nur als Zeugen oder Beobachter dabei zu sein. Insbesondere bei emotional und psychisch belastenden Delikten ist die Nebenklage ein wichtiger Schritt, um dem Opfer nicht nur juristisch, sondern auch psychologisch beizustehen und zu einer umfassenden Aufarbeitung des Geschehenen beizutragen.

Eine anwaltliche Beratung und Vertretung ist dabei in den meisten Fällen unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Rechte des Nebenklägers optimal genutzt werden.

Gesetzbuch Strafverteidigung Richter Hammer

Adhäsionsverfahren

Jeder, der durch eine Straftat geschädigt wurde, kann ein Adhäsionsverfahren einleiten. Im Strafverfahren selbst kann so bereits ein Schmerzensgeldanspruch durchgesetzt werden. So ersparen Sie sich einen kosten- und zeitintensiven weiteren Zivilprozess. Auch sind die Anforderungen an die Formulierung hier geringer als in einem Zivilverfahren. Das macht es für Geschädigte einfacher, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Das Gericht entscheidet hier sowohl über die strafrechtliche Schuld des Angeklagten als auch über die zivilrechtlichen Ansprüche. 

 

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