Strafvollstreckung & Strafvollzug
Jana Gieren – Ihre Rechtsanwältin & Strafverteidigerin
Ihre Rechtsanwältin für Strafvollstreckung und Strafvollzug –
Kompetente Verteidigung in sensiblen Fällen
Wurden Sie rechtskräftig verurteilt?
Benötigen Sie eine Beratung vor Strafantritt?
Wünschen Sie Hilfe in der Strafvollstreckung?
Gerne berate und unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um die Strafvollstreckung, insbesondere bei Sexualstraftaten im Bereich der Vollzugslockerungen, Sozialtherapie, Nachsorge und Prävention.
Haft wegen eines sexualstrafrechtlichen Vorwurfs weist zudem erhebliche Besonderheiten auf . Neben den positiven Möglichkeiten der Sozialtherapie sind Strafvollstreckung und Strafvollzug im Sexualstrafrecht leider geprägt von der erheblichen Erschwerung bis hin zur völligen Versagung von Vollzugslockerungen, Strafmilderung und vorzeitiger Entlassung aus der Haft.
Zudem sind wegen einer Sexualstraftat Verurteilte bei Mitgefangenen wie Vollzugsbeamten allein aufgrund ihrer Tat geächtet und regelmäßig erheblichen Repressalien im Vollzugsalltag ausgesetzt.
Aufgrund alledem ist die Einschaltung eines Anwalts vor Antritt des Strafvollzugs richtungsweisend für den restlichen Vollzug, sei es vor Haftantritt oder in der Haft.
Dieser Bereich des Strafverfahrensrechts wird häufig vernachlässigt. Dies ist nicht nachzuvollziehen, denn schließlich wollen die rechtlichen Interesse auch im Falle einer Verurteilung weiter vertreten werden. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie zu einer Geldstrafe oder einen vollstreckbaren Freiheitsstrafe verurteilt wurden.
Besonders die Interessen von Inhaftierten gilt es hier zu vertreten. Hier stehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um eine vorzeitige Haftentlassung oder eine Haftlockerung zu erreichen. Die Tätigkeitsbereiche sind hier vielseitig und verschiedenartig.
Ein zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner ist hier unabdingbar.
Als erfahrene Rechtsanwältin im Bereich des Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrechts stehe ich Ihnen kompetent und engagiert zur Seite. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte sowohl während der Strafvollstreckung als auch im Strafvollzug zu wahren und für eine faire Behandlung zu sorgen.
Meine Leistungen im Strafvollstreckungsrecht
Die Strafvollstreckung beginnt nach der Verurteilung und umfasst die Durchsetzung der verhängten Strafe, sei es eine Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Ich unterstütze Sie in allen Fragen rund um:

Vollstreckungsaufschub
Der auf freiem Fuß befindliche Verurteilte erhält in der Regel ca. vier Wochen nach Rechtskraft des Urteils eine schriftliche Ladung zum Strafantritt zu einem bestimmten, meist unmittelbar bevorstehenden Zeitpunkt. In diesem Fall kommt ein Antrag auf vorübergehenden Vollstreckungsaufschub nach § 456 StGB für einen Zeitraum von bis zu vier Monaten in Betracht, damit Sie bis zum Strafantritt Ihre persönlichen und beruflichen Angelegenheiten erledigen können.
Maßgeblich für einen Vollstreckungsaufschub ist das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. Ich prüfe mit Ihnen gemeinsam das Vorliegen dieser Voraussetzungen und suchte mit Ihnen Möglichkeiten, einen Vollstreckungsaufschub zu erwirken.

Therapie nach § 35 BtMG
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG zu erreichen. Dies setzt voraus, dass Ihr Strafrest nicht größer als zwei Jahre ist. Diese Vorschrift legt fest, daß die Strafvollstreckung durch eine therapeutische Behandlung ersetzt werden kann („Therapie statt Strafe“). In der Praxis heißt das, daß an die Stelle einer Strafhaft in der JVA eine in der Regel ca. 3 - 6 monatige Therapie in einer Fachklinik tritt.
Im Anschluss an eine erfolgreiche Therapie, ggf. mit nachfolgender Adaptionsphase, wird die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Bewährungswiderruf
Ein Bewährungswiderruf kann gravierende Folgen haben. Der Bewährungswiderruf im deutschen Strafrecht ist ein rechtlicher Prozess, der eintritt, wenn ein verurteilter Straftäter während der Bewährungszeit gegen die Auflagen oder Weisungen verstößt. Dies kann sowohl aktive Delikte als auch Versäumnisse, wie beispielsweise die Nichteinhaltung von Kontaktverboten oder die Ablehnung von therapiebegleitenden Maßnahmen, betreffen. Wenn der Bewährungswiderruf ausgesprochen wird, kann die ursprünglich ausgesetzte Strafe wieder in voller Höhe vollstreckt werden.
Verlieren Sie hier keine wertvolle Zeit und lassen Sie sich von mir beraten, sodass wir gemeinsam Ihre Bewährung retten können.

vorzeitige Haftentlassung
Die Reststrafenaussetzung auf Bewährung ermöglicht es, den verbleibenden Strafrest unter bestimmten Bedingungen auszusetzen, um die Resozialisierung des Verurteilten zu fördern. Ich stelle gerne den Antrag auf vorzeitige Entlassung aus der Reststrafe für Sie.
Die vorzeitige Haftentlassung ist nicht für jeden verurteilten Straftäter eine Option. Sie ist viel mehr als eine Möglichkeit anzusehen, auf welche der Inhaftierte im Rahmen seiner Haftstrafe aktiv hinarbeiten kann. Das deutsche Strafrecht kennt verschiedene Varianten der vorzeitigen Haftentlassung, insbesondere die Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe (§ 57 Abs. 1 StGB) und die Halbstrafenaussetzung (§ 57 Abs. 2 StGB). Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe nach § 57a StGB.
Maßgeblich hierfür ist eine positive Kriminal- und Sozialprognose. Hierfür lohnt es sich, bereits frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Warum mich wählen?
In der sensiblen Phase der Strafvollstreckung und während der Zeit im Strafvollzug ist es von großer Bedeutung, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Ich kenne die Feinheiten des Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrechts und setze mich dafür ein, dass Sie nicht benachteiligt werden. Mein Ansatz ist es, Ihnen mit Fachwissen, Diskretion und Engagement zu helfen – stets mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu erreichen.
Kontaktieren Sie mich für eine erste Beratung. Gemeinsam entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
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Gerne bin ich für Sie da. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
