Meine Fachgebiete im Strafrecht

Jana Gieren – Ihre Strafverteidigerin und Rechtsanwältin

Bundesweite Strafverteidigung im Strafrecht und Sexualstrafrecht

Meine Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und bietet Unterstützung in ausgewählten Bereichen des Familienrechts. Im Fokus steht die individuelle Beratung und Verteidigung von Privatpersonen. Ich bin überzeugt, dass qualitativ hochwertige Rechtsberatung nur möglich ist, wenn man sich auf eine spezifische Fachrichtung konzentriert.

Mit Besprechungsräumen in Karlsruhe und Stuttgart stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung. Ich vertrete Sie kompetent in allen Phasen des Strafverfahrens – unnachgiebig und zielorientiert.

Als engagierte Anwältin bin ich auch außerhalb der üblichen Bürozeiten für Sie erreichbar. In dringenden Fällen, wie etwa bei Festnahmen oder Durchsuchungen, stehe ich Ihnen auch nachts, an Feiertagen und am Wochenende zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen.

Ich bin verlässlich zur Stelle, wenn Sie meine Hilfe am dringendsten benötigen. Mit vollem Einsatz setze ich mich dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen. Mein Ansatz beruht auf aktuellem juristischen Fachwissen und dem nötigen Fingerspitzengefühl im Umgang mit Ihrem Fall.

Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie, die ich als unabhängige Interessenvertreterin für Sie durchsetze.

Allgemeines Strafrecht
 

Ich vertrete Sie in allen Bereichen des Strafrechts, von Ermittlungsverfahren bis zur Verteidigung vor Gericht.

Jugendstrafrecht
 

Ich unterstütze junge Menschen im Jugendstrafrecht und setze mich für eine faire und angemessene Behandlung ein.

Strafvollstreckung
und Strafvollzug

Ich begleite Sie während der Strafvollstreckung und helfe, Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen.

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 Maßregelvollzug

 

Ich begleite Sie während Ihrer Unterbringung nach §63 und §64 StGB und setze mich dafür ein, Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.

 

Sexualstrafrecht
 

In Fällen des Sexualstrafrechts biete ich diskrete und kompetente Verteidigung und schütze Ihre Rechte.

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Ablauf Ihres Freiheitskampfs:

01

Erstberatung

Strafanzeige? Polizeiliche Vorladung? Anklage?

Zunächst schildern Sie mir Ihr Anliegen telefonisch, in einem Online-Termin oder präsent bei mir in der Kanzlei. Dabei biete ich Ihnen schnellstmöglich einen Termin an, damit Sie nicht „auf heißen Kohlen“ sitzen. Das Wichtigste für Sie – ich höre Ihnen zu! Eine Vorverurteilung werden Sie bei mir nie erfahren.

Sie bekommen von mir in diesem Termin eine erste Einschätzung Ihrer Angelegenheit.

02

Mandatierung

Sollten Sie mich sodann mandatieren wollen, müssen wir über die Rahmenbedingungen des Mandats sprechen, insbesondere über die anfallenden Kosten.

Je nach Fall rechne ich nach den gesetzlichen RVG-Gebühren, nach Stundenhonorar oder im Rahmen eines Pauschalpreises ab. Ich übernehme grundsätzlich auch Pflichtverteidigungen, wenn der Fall dies zulässt.

03

Ermittlungsverfahren

Ich fordere Akteneinsicht an. Sobald die Akte in meiner Kanzlei eingetroffen ist, wird diese digitalisiert und ich arbeite diese durch. Sodann besprechen wir uns.

Ich entwerfe für Sie die passende Verteidigungsstrategie und wirke – sofern Ihr Fall dies zulässt – bestenfalls auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hin. Falls nötig spreche ich hier bereits mit der Staatsanwaltschaft.

04

Zwischenverfahren

Ist die Anklage bereits erhoben, befinden wir uns im Zwischenverfahren.

05

Hauptverfahren

Lässt sich eine öffentliche Klage nicht vermeiden, dann verteidige ich Sie mit Herzblut vor Gericht in der Hauptverhandlung. Sie können sich sicher sein, dass ich immer hinter Ihnen stehen und Ihre Recht im Strafprozess bestmöglich verteidigen werde. Ich kämpfe für ein bestmögliches Ergebnis für Sie. Dabei arbeite ich stets kompetent, durchsetzungsstark und empathisch.

06

Rechtmittelverfahren

Sind Sie mit dem Ergebnis unzufrieden, so verteidige ich Sie auch gerne im Berufungsverfahren. Revisionsverfahren führe ich nicht durch. Allerdings kann ich Sie hier gerne an eine spezialisierte Kollegin weiterempfehlen.

FAQ – Ihre Fragen zur rechtlichen Vertretung

Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten. Wie verhalte ich mich?
Ohne Akteneinsicht machen wir niemals Angaben. Getreu dem Motto: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“
Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie übrigens nicht folgen. Erst wenn die Staatsanwaltschaft vorlädt, besteht eine Pflicht zum Erscheinen. Gerne sage ich den Termin bei der Polizei für Sie ab.

Sind Sie auch als Pflichtverteidigerin tätig?
Korrekt ist die Bezeichnung „notwendige Verteidigung“ (§ 140 StPO). Wird Ihnen ein Verbrechen (Mindeststrafe: 1 Jahr) vorgeworfen oder befinden Sie sich in Haft, liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Gerne kann ich mich dann beim Gericht für Sie als Pflichtverteidigerin beiordnen lassen. Dies ist einkommensunabhängig möglich. Je nach Aufwand des Einzelfalls müssen wir anschließend über eine einmalige Zuzahlung sprechen.

Was kostet mich Ihre Inanspruchnahme?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Je nach Fall arbeite ich nach den gesetzlichen RVG-Gebühren, mit Stundenhonorar oder Pauschalbeträgen. Sprechen Sie mich an – wir finden die passende Lösung für Sie.

Lehnen Sie auch Mandate ab?
Ja. Wenn Mandate nicht in mein Portfolio passen oder ich auf das jeweilige Rechtsgebiet nicht spezialisiert bin, lehne ich Mandate ab. Nur ein Anwalt, der auf das Gebiet Ihres Falls spezialisiert ist, kann Sie mit Fachwissen bestmöglich vertreten. Ich bin gut vernetzt und kann Sie gegebenenfalls an eine Kollegin oder einen Kollegen weiterleiten.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen, benötigen Beratung oder Beistand in strafrechtlichen Angelegenheiten?
Gerne bin ich für Sie da. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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