Umgangs- & Sorgerechtsverfahren
Jana Gieren – Ihre Rechtsanwältin & Strafverteidigerin
Umgangs- & Sorgerechtsverfahren
Sorge- & Umgangsrecht sind zwei grundsätzlich verschiedene Begriffe, die jedoch oft miteinander verwechselt werden.
Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für das Wohl eines Kindes.
Es teilt sich in zwei Bereiche:
- Personensorge: Entscheidungen über die persönliche Belange des Kindes (Schule, Religion, medizinische Behandlungen, Wohnsitz). Wer das gemeinsame Sorgerecht hat, darf diese Entscheidungen grundsätzlich gemeinsam treffen.
- Vermögenssorge: Verwaltung des Vermögens des Kindes (Konten, Vermögen, finanzielle Angelegenheiten im Namen des Kindes).
- Wichtige Punkte: Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern wird oft entschieden, wer das gemeinsame Sorgerecht behält oder ob das alleinige Sorgerecht einer Person übertragen wird. Gegebenenfalls kann eine gerichtliche Regelung getroffen werden, die das Sorgerecht festlegt oder bestimmte Entscheidungen einem Elternteil zuweist. Das Ziel ist das Wohl des Kindes.
Das Umgangsrecht hingegen regelt die Beziehung des Kindes zu dem Elternteil, bei dem es nicht überwiegend lebt.
Es bestimmt, wann und wie oft das Kind den anderen Elternteil sehen oder Kontakt zu ihm haben soll (z. B. Besuchswochenenden, Ferienkontakte, Telefon- oder Videoanrufe).
Auseinandersetzungen in diesem Bereich sind oft hoch emotional. Als Mutter dreier Töchter kann ich Ihre diesbezügliche Sorge sehr gut nachvollziehen!
Ich unterstütze Sie kompetent durch alle Phasen des Verfahrens. Von der frühzeitigen Beratung über die Ausarbeitung von Anträgen und Stellungnahmen bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung – mit klarer Kommunikation, transparenter Vorgehensweise und individuellem Lösungskonzept. Ziel ist das Wohl des Kindes, die Wahrung Ihrer Rechte und faire, zügige Entscheidungen. Dabei berücksichtige ich Ihre Lebenssituation, suche nach praktikablen Vereinbarungen und setze mich für eine familienfreundliche Regelung ein, die Belastungen minimiert und Stabilität schafft. Vertrauen Sie auf eine praxisnahe, rechtssichere Beratung mit ehrlicher Einschätzung der Chancen und möglicher Risiken.
Den Fokus setze ich hier auf praktikable Lösungen. Sinnvolle und schnell umsetzbare Vereinbarung im Sinne Ihre Kindes sind daher Ziel meines Tätigwerdens für Sie um eine stabile Eltern-Kind-Beziehung gewährleisten zu können.
Bitte beachten Sie, dass ich Verfahrenskostenhilfemandate aus Organisationsgründen nicht annehmen kann!
Wenn Sie hier Bedarf haben, empfehle ich Ihnen gerne meine Kooperationspartnerin.

"In vielen Fällen werden Sorgerecht und Umgangsrecht gemeinsam geregelt. Die genaue Ausgestaltung hängt von der Familiensituation ab und wird oft durch Familiengerichte oder außergerichtliche Vereinbarungen festgelegt. Ich unterstütze Sie dabei eine Lösung im Sinne Ihre Kindes zu finden."
Jana Gieren
Strafverteidigerin
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